Deutsche Kinderfotografen Charity Vereinigung

Satzung

Satzung der Deutschen Kinderfotografen Charity Vereinigung

Präambel
Die Deutsche Kinderfotografen Charity Vereinigung macht es sich zur Aufgabe, deutschlandweit, flächendeckend ein Netz aus Fotografen zu spannen die sich für die Gute Sache der Charity Kinder Fotografie einsetzt.
Unentgeltlich fotografiert die Vereinigung an Krebs erkranke Kinder und deren Familie auf deren Anfrage ( keine direkte Kontaktaufnahme unsererseits) und beschert somit wertvolle Momente auf Papier.

§ 1
Name und Sitz des Vereins

1.Die Vereinigung trägt den Namen: „ Deutsche Kinderfotografen Charity Vereinigung“
Es handelt sich um einen nicht eingetragenen Verein.

2. Der Sitz der Vereinigung ist Bielefeld, NRW.

3. Die Dauer des Bestehens der Vereinigung ist unbegrenzt.

§ 2
Zweck des Vereins
1. Durch den Zusammenschluss von Fotografen aus ganz Deutschland verfolgt die Vereinigung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke ohne Entgelt Forderungen, ohne Spendeneinnahmen etc.
Daher gibt es keine Versteuerung oder Geldliche und materielle Einnahmen die versteuert werden müssen.

2. Zweck der Vereinigung ist die unentgeltliche Fotografie zum Wohltätigen Zweck für schwer kranke Kinder und deren Familien.

3. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch

- Fotografie dieser Kinder und deren Familien auf eigenen Wunsch.
- Information der Öffentlichkeit über diese Charity Fotografie
- Zusammenarbeit der Fotografen die Mitglied dieser Vereinigung sind und nach den gleichen Mustern und Richtlinien in dieser Vereinigung arbeiten.

4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt weder eigenwirtschaftliche noch politische, religiöse oder entgeltliche Zwecke. Jeder Fotograf arbeitet in seinem Stil,
mit eigener Ausrüstung ohne Entgeltforderungen an diese Familien, die Vereinigung oder deren Mitglieder zu stellen, selbstlos, in eigener Versicherung und Haftbarkeit und aus eigenen Mitteln was Wegegeld,
Verschleiss der Geräte und die nachfolgende Bearbeitung der Bilder betrifft.
Das Übergeben der Bilder erledigt jeder Fotograf in eigenem Stil ( CD mit den Bildern – kostenlos oder Entwicklung der Daten, ebenfalls kostenlos )

5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch Vergütungen begünstigt werden.

§ 3
Mittel
Die für seine gemeinnützigen Zwecke benötigten Mittel stellt jeder Fotograf selbst.
Die Vereinigung stellt weder Mittel noch beteiligt sie sich an entstehenden Kosten oder übernimmt Gewährleistungen oder Garantien.

§ 4
Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Alle Fotografen die Interesse an dieser ehrenamtlichen Arbeit haben und keine wirtschaftlichen Zwecke mit diesen kostenlosen Diensten verfolgen
und die an einer Verwirklichung der Ziele der Vereinigung teilhaben wollen, können Mitglied werden.
1. Eine Mitgliedschaft kann schriftlich beim Vorsitz der Vereinigung beantragt werden.
( Formular hierzu ist offiziell vorhanden und wir bei Beantragung per Email oder Post verschickt und muss dann ausgefüllt ebenfalls per Email oder Post zurück geschickt werden,
erst dann und nach Prüfung der Vollständigkeit gilt die Mitgliedschaft als bestätigt und berechtigt zur Mitarbeit im Forum und in der Vereinigung )

2. Per Email unter : anmeldung@charity-kinderfotografie.de
- Per Post an: Anika Wehmhöner, Föhrweg 77, 33729 Bielefeld.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorsitz mit einfacher Mehrheit.

3. Die Mitgliedschaft wird beendet
a) durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem Vorsitz unter Einhaltung keiner Kündigungsfrist und keiner Erklärung abgegeben werden kann,
b) durch förmliche Ausschließung, die durch Beschluss des Vorsitzes und deren Mitglieder erfolgen kann (z.B. wenn ein Mitglied den Bestrebungen und Zwecken der Vereinigung zuwiderhandelt)
d) durch Tod einer natürlichen Person oder Auflösung der Vereinigung.
4. Bei seinem Ausscheiden aus der Vereinigung hat ein Mitglied keinen Anspruch auf Entgeltforderungen jeglicher Art.

5. Mit der Auflösung oder Aufhebung der Vereinigung sowie mit dem Austritt oder Ausschluss aus der Vereinigung erlöscht jegliche Mitwirkung

§ 5
Mitgliedsbeiträge

1. Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben und auch keine Sonderzahlungen oder Leistungen, jeder Fotograf arbeitet mit eigenen Mitteln

2. Es werden keine Einnahmen- und Ausgabenrechnung erstellt da die Vereinigung ohne Spenden oder Sponsorengelder arbeitet sonder ausschließlich mit eigenen,
persönlichen Mitteln eines jeden Mitgliedes für sich.

3. Der Vorsitz hat über die Einnahmen und Ausgaben keinen Jahresabschluss vorzulegen da weder Einnahmen noch Ausgaben getätigt werden weil es sich um ausschließlich wohltätige Arbeit ohne Entgelt handelt
und keine Spenden oder Sponsorengelder gefordert oder angenommen werden.

§ 6
Organe des Vereins
Die Organe sind:

1. Das offizielle Internet Forum

2. sowie weiterführend der News Blog und die Homepage die noch im Aufbau sind

3. der Vorsitz.

Der Vorsitz besteht aus einem Vorsitzenden,
einem stellvertretenden Vorsitzenden.

4. Den Vorstand kann nicht abgewählt werden.

5. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Weder der Vorsitz noch die Mitglieder dürfen aus den Foto Sessions entgeltliche Leistungen beziehen oder geldliche Spenden annehmen.

§ 7
Mitgliederversammlung

1. Mitgliederversammlungen im ordentlichen Sinne finden nicht statt, die Mitglieder tauschen sich über die Internet Plattform http://charityfotografie.plusboard.de/ aus.,

a) die Auflösung der Vereinigung bestimmt der Vorsitz
b). Bei Beschlussfassungen die zum Sinne der Vereinigung sind entscheidet die Mehrheit der Mitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
Beschlüsse, durch die Satzung oder der Vereinigungszweck geändert werden, bedürfen der einfachen Mehrheit aller Mitglieder.

§ 8
Vorstand der Vereinigung

1. Zu Vorstandsmitgliedern ( Moderatoren ) ( Hier Vorstand und Administrator der Internetplattform http://charityfotografie.plusboard.de/ ) können nur Mitglieder der Vereinigung bestellt werden.

§ 9
Auflösung der Vereinigung

1. Die Auflösung der Vereinigung kann nur der Vorstand beschließen.

Bielefeld, 05.01.2009 Anika Wehmhöner ( Vorstand )